Teilnahmebedingungen

Meckatzer Teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN "ALLGÄUER GENUSSMACHER" DER MECKATZER LÖWENBRÄU BENEDIKT WEISS KG, HEIMENKIRCH

Für die Teilnahme an der Aktion „Allgäuer Genussmacher“ gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:

1. Veranstalter

Veranstalter ist die Meckatzer Löwenbräu Benedikt Weiß KG, Meckatz 10, 88178 Heimenkirch, GenussMacher@meckatzer.de, nachfolgend als „Meckatzer“ bezeichnet.

2. Teilnahme

2.1 Mit Teilnahme an der Aktion werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.    
2.2 Die Teilnahme ist nur im Aktionszeitraum möglich. Dieser beginnt am 31.05.2021 und endet am 03.07.2021.
2.3 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland und Österreich haben. Jeder Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner zur Gewinnabwicklung angegebenen Daten selbst verantwortlich. Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Mitarbeiter der Meckatzer Löwenbräu Benedikt Weiß KG, sämtliche an der Entwicklung/Durchführung der Aktion beteiligten Personen (z.B. Agenturen, Berater, Lieferanten) sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mehrfachteilnahmen sind bei dieser Aktion nicht zulässig.

2.4 Meckatzer wird Teilnehmer von der Aktion ausschließen, die den Teilnahmevorgang oder den Ablauf manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenfalls wird von der Teilnahme ausgeschlossen, wer sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versucht, die Aktion bzw. deren Gewinnspiel zu beeinflussen. Der ausgeschlossene Teilnehmer hat keine Ansprüche gegenüber Meckatzer. In diesen Fällen kann der Gewinn auch nachträglich noch aberkannt und zurückgefordert werden. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und über einen professionellen Gewinnspielservice ist ebenfalls unzulässig.

3. Durchführung der Aktion

3.1 Die Teilnahme an der Teilaktion „Allgäuer GenussMacher“ erfolgt entsprechend unserer Teilnahmeaufrufe durch Mitteilung eines/r a) besonderen Produkts, b) besonderer Herstellerpersönlichkeit /besonderes Herstellerunternehmen oder c) besonderen Initiative.
3.2 Die Teilnahme an der Teilaktion „Allgäuer Leispeise“ erfolgt entsprechend unserer Teilnahmeaufrufe durch a) Mitteilung einer Leibspeise, b) Einsendung zusätzlich eines Rezepts der Leibspeise, oder c) Einsendung zusätzlich von Foto(s) der Leibspeise.

3.3 Die Einsendungen erfolgen per Post an

Meckatzer Löwenbräu Benedikt Weiß KG

Stichwort: Allgäuer GenussMacher

Meckatz 10

88178 Heimenkirch

oder per E-Mail an GenussMacher@meckatzer.de.

3.4 Unter allen Teilnehmern an der Teilaktion gemäß Ziff. 3.1 werden 3 Meckatzer-Genusspakete mit je zwei Liegestühlen, einem Sonnenschirm und einem 15 Liter-Partyfass Meckatzer Weiss-Gold verlost. Weiterhin verleiht eine Jury einem der vorgeschlagenen „Allgäuer GenussMacher“ (nicht dem Teilnehmer) den Preis „Meckatzer Löwe“.

3.5 Unter allen Teilnehmern an der Teilaktion gemäß Ziff. 3.2 werden 3 Essensgutscheine à 100 Euro für das Meckatzer Bräustüble verlost.

3.6 Die Teilnehmer der Teilaktion gemäß Ziff. 3.2 erklären, dass sie an den eingesandten Rezepten, Fotos etc. alle Rechte haben bzw. dass kein Dritte hieran Rechte geltend machen kann. Weiterhin gestatten sie Meckatzer für eine unbestimmte Zeit, die eingesandten Rezepte, Fotos etc. auch nach Abschluss der Aktion unbegrenzt zu verwenden, bspw. für Kochbücher, Rezeptvorschläge in sozialen Medien etc.

4. Vorzeitige Beendigung der Aktion
4.1 Meckatzer behält sich vor, die Aktion jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
4.2 Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels nach Ziffer 4.1 sind ausgeschlossen.

5. Haftung
5.1 Die Haftung von Meckatzer für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf) und der Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper einer Person. Die Haftung von Meckatzer beschränkt sich dabei auf den Ausgleich des nach der Art der jeweiligen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens.
5.2 Ist der Preis oder Gewinn mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet, so ist Meckatzer nur dann verpflichtet, dem Gewinner den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, wenn Meckatzer diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.
5.3 Darüber hinaus hat der Gewinner keine weitergehenden Rechte wegen Sach- oder Rechtsmängeln an dem Gewinn oder Anspruch auf Schadensersatz.

6. Datenschutz
Es gilt unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://meckatzer.de/datenschutz/?​​​​​​​.

Ergänzend hierzu erklären Sie uns Ihr Einverständnis, dass wir Ihre Rezeptidee o.ä. ggf. auch nach der Aktion unbeschränkt verwenden dürfen. Hierbei werden wir Sie fragen, ob Sie mit einer Namensnennung einverstanden sind. Andernfalls erfolgt die Namensnennung Vorname N., Wohnort.    

7. Veröffentlichung der Gewinner
Im Falle eines Gewinns oder der Verleihung eines Preises, erklärt sich der Betroffene mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts (in chiffrierter Weise: Hans. M. aus Stuttgart) in den von Meckatzer genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite Social Media Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an info@meckatzer.de zu richten.

8. Sonstige Regelungen
8.1 Ein Anspruch auf die Teilnahme oder auf einen Preis oder Gewinn kann nicht erhoben werden.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
8.3 Änderungen der Teilnahmebedingungen erfolgen in Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.
8.4 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Heimenkirch
8.5 Der Rechtsweg ist – soweit zulässig – ausgeschlossen.